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Mühlkopf
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Ermahnung von Gemeinderat Georg Schoger -
Grundstück im Mühlkopf

Der Gemeinderat hat am 27. April 2017 beschlossen, den Gemeinderat der Freien Wähler Georg Schoger ernsthaft zu ermahnen. Dies erfolgte bei einer Stimmenthaltung mit den Stimmen der Fraktion der Freien Wähler.

Der aufgrund der Bestimmungen des § 18 der Gemeindeordnung befangene Georg Schoger war hierbei nicht anwesend.

Anlass für die Ermahnung war folgender Sachverhalt:

Georg Schoger hatte ein Grundstück im Gewerbegebiet „Mühlkopf“ erworben. Zuvor nahm er an einer nichtöffentlichen Gemeinderats teil, bei der – obwohl dieses Grundstück gar nicht Gegenstand der Tagesordnung war - darüber gesprochen wurde, ob und zu welchem Preis die Gemeinde dieses Grundstück kaufen solle. Georg Schoger verfügte deshalb ab diesem Zeitpunkt über Informationen, die er nicht gehabt hätte, wäre er kein Gemeinderat.

Ein Gemeinderat muss als ehrenamtlich tätiger Bürger die ihm übertragenen Geschäfte uneigennützig ausüben. Dadurch, dass Georg Schoger dieses Grundstück erworben hat, nachdem er über Informationen aus nichtöffentlicher Sitzung verfügte, konnte aber ein anderer Eindruck entstehen. Bei Manchem ist dieser Eindruck auch tatsächlich entstanden.

In der Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2017 wurde nun beschlossen, das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde auszuüben und in den Kaufvertrag zwischen Georg Schoger und dem Verkäufer für das Grundstück im Mühlkopf einzutreten. Auch diesem Beschluss stimmte die Fraktion der Freien Wähler bei einer Enthaltung zu.

Durch die Ausübung des Vorkaufrechts soll ein Vorteil für Georg Schoger aus dieser Angelegenheit ausgeschlossen werden. Zudem ist dieses Grundstück durchaus auch eine Option für die kommunale Anschlussunterbringung von Flüchtlingen.

Genau wie die gesamte Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler hatte Georg Schoger auf einer vollständigen Aufarbeitung und rechtlichen Bewertung des Vorgangs von Anfang an wertgelegt.

Auch haben die Freien Wähler nie einen Zweifel gelassen, im Anschluss daran die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

Georg Schoger selbst hat wesentlich zur Aufklärung beigetragen: Um Schaden vom Gemeinderat abzuwenden, hatte er bereits am 24. November 2016 die Gemeindeverwaltung gebeten, die Vorgänge und insbesondere sein Verhalten bezüglich des Kaufs des Grundstücks zu überprüfen. Dies sollte auch unter Einbeziehung des Kommunalrechtsamts geschehen.

Die Aufarbeitung des Ganzen liegt nun seit kurzem vor.

Wir Freien Wähler bedauern, dass diese Aufarbeitung einen Zeitraum von fast sechs Monaten in Anspruch nahm. Denn während dieser Zeit durften die Gemeinderäte auf viele Fragen aufgrund der Verschwiegenheitspflicht bei Angelegenheiten aus nichtöffentlichen Sitzungen keine Antwort gegeben. Aber leider hatten wir keinen Einfluss auf den zeitlichen Ablauf und die lange Dauer.

Nach der Bekanntgabe des am 27. April 2017 gefassten Beschlusses durch den Bürgermeister ist die Verschwiegenheitspflicht der Gemeinderäte nun – zumindest in Bezug hierauf – aufgehoben.

Neben der langen Bearbeitungszeit der Aufarbeitung bedauern wir Freien Wähler, dass das Kommunalrechtsamt keine Beurteilung des konkreten Sachverhalts abgegeben, sondern lediglich grundsätzliche Aussagen zu den in der Gemeindeordnung festgelegten Regelungen und Vorgehen in solchen Fällen gemacht hat. Denn genau diese Beurteilung hatten wir uns aber von dort gewünscht.

Denn unabhängig von der Verantwortlichkeit Georg Schogers für die Angelegenheit wirft der Sachverhalt nach wie vor Fragen auf.

Dennoch sind wir froh, dass die Aufarbeitung jetzt vorliegt. Denn nun konnten wir Freie Wähler, aber auch der Gemeinderat als Ganzes die Angelegenheit auf sachlicher Grundlage bewerten und die notwendigen Konsequenzen ziehen.

Aus Sicht der Freien Wähler ist dies nun mit den beiden Gemeinderatsbeschlüssen in sachgerechter und angemessener Weise geschehen.

Peter Riemensperger, für die Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler


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