Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
in der Grundschule – vorerst nicht!
Kürzlich hatten wir hier berichtet, dass der Bundestag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 beschlossen hatte, ohne zugleich die Rahmenbedingungen zu schaffen und zu gewährleisten – in finanzieller, personeller und räumlicher Hinsicht.
Und aus Sicht von uns Freien Wählern berücksichtigte der Bundestag außerdem dabei in keiner Weise, dass es in vielen Orten – wie seit vielen Jahren auch in Ilvesheim – schon hervorragende Angebote für Kinder im Grundschulalter gibt – auch ohne den Rechtsanspruch!
Jetzt wird es den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung aber erst einmal nicht geben: Der Bundesrat hat das Gesetz in seiner letzten Sitzung abgelehnt, nachdem es von den kommunalen Spitzenverbänden massive Kritik gegeben hatte.
Nun muss der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag eine Lösung finden, die eine nachhaltige und dauerhafte Finanzierung, die Gewinnung von Personal trotz Fachkräftemangel und die Schaffung der räumlichen Voraussetzungen sicherstellt und außerdem die vielen bereits bestehenden und bewährten Betreuungsformen berücksichtigt.
So besteht dank der Ablehnung durch die Länder im Bundesrat Hoffnung, dass es beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter doch noch zu einer für die Städte und Gemeinden tragbaren und umsetzbaren Lösung kommt!