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Aus dem Kreistag: strategische Ziele
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Aus dem Kreistag:
Haushaltsplanentwurf 2022 - strategische Ziele

Auch der Haushaltsplanentwurf 2022 des Rhein-Neckar-Kreises soll unter besonderer Berücksichtigung strategischer Ziele aufgestellt werden.

In der vorangegangenen Sitzung der Kreistagsfraktion der Freien Wähler sorgte insbesondere die vorgesehene Neufassung eines strategischen Ziels im Themenbereich „Nachhaltige Finanzwirtschaft“ für Diskussionen:

„Der Landkreis sichert die finanzielle Handlungsfähigkeit des „Konzerns Rhein-Neckar“ im Sinne des Leitsatzes, indem die Zahlungsfähigkeit durch die Bereitstellung ausreichender Finanzierungsmittel bei begrenzter Verschuldung gewährleistet wird und berücksichtigt dabei in angemessener Weise die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden.“

Bisher lautete dieses strategische Ziel lapidar „Erhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Rhein-Neckar-Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden“.

Ist bisher Ziel des Rhein-Neckar-Kreises die finanzielle Handlungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden zu erhalten, soll künftig die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden - nur noch - in angemessener Weise berücksichtigt werden.

Die Interessen der Kreisgemeinden sollen – so schien es zumindest - also künftig für den Landkreis eine geringere Priorität zu haben als bisher.

In der jetzigen Zeit wäre dies aber das falsche Signal: die Städte und Gemeinden haben die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie längst nicht überwunden und mit der geplanten Einführung des Anspruchs auf Ganztages-Schulbetreuung kommt schon die nächste kostenträchtige Aufgabe auf die Kommunen zu. Umso wichtiger ist nun die fortwährende Solidarität des Landkreises.

In der Sitzung des Ausschusses wies Finanzdezernent Ulrich Bäuerlein darauf hin, dass das Ziel inhaltlich überarbeitet wurde und die Formulierung wurde an die für die strategischen Ziele gültigen Kriterien angepasst worden sei. Bislang seien der Leitsatz und das strategische Ziele im Wesentlichen gleich formuliert gewesen.

Die im Leitsatz festgelegte Erhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Kreises, seiner Gesellschaften und der kreisangehörigen Gemeinden werde nunmehr im strategischen Ziel durch die neue Formulierung hinsichtlich einer angemessenen Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden ergänzt.

Damit wolle die Verwaltung noch deutlicher als bisher herausstellen, dass dem Kreis die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wichtig ist, versuchte er die Bedenken der Fraktion zu zerstreuen. Durch eine entsprechende Festsetzung der Kreisumlage trage der Kreis nach seinen Möglichkeiten dazu bei, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden zu erhalten, indem diese durch eine angemessene Kreisumlage nicht über Gebühr belastet werden.


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