Aus dem Gemeinderat:
neue Grundsteuerhebesätze beschlossen
Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer festgestellt.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat sich bei der Reform der Grundsteuer anders als alle anderen Bundesländer für ein vermeintlich einfaches Bemessungsverfahren entschieden: Künftig spielt es für die Höhe der Grundsteuer keine Rolle mehr, wie die Grundstücke bebaut sind. Vielmehr kommt es nur noch auf die Grundstücksgröße und den Bodenrichtwert an.
Es spielt also keine Rolle mehr, ob des Grundstück mit einem kleinen Häuschen oder einem Wolkenkratzer bebaut ist – die Grundsteuer ist die selbe…..
Erfreulicherweise hatte sich der gesamte Gemeinderat schon früh darauf verständigt, dass die Gemeinde an der Grundsteuerreform nichts verdienen soll. Die gesamten Einnahmen aus der Grundsteuer sollen künftig nicht höher sein als bisher.
Durch Änderung der Bemessungsgrundlage wird es aber Verschiebungen geben: manche zahlen weniger, einige aber auch deutlich mehr Grundsteuer als bisher.
So werden zum Beispiel große Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbe- und Industriebetriebe in Zukunft in aller Regel weniger belastet, während die Eigentümer von Einfamilienhäusern zu den „Verlierern“ gehören. Hier sind – teilweise auch erhebliche – Steigerungen unvermeidlich.
Das Finanzministerium Baden-Württemberg meint hierzu lapidar, dass von der bisherigen „Regelung einige Eigentümerinnen und Eigentümer seit Jahren zu Lasten der anderen profitiert“ hätten. Nun denn…..
Trotz des einfachen Bemessungsverfahrens und obwohl zumindest für die Grundsteuer B alle Informationen öffentlich zugänglich sind, hat das Finanzministerium die neuen Grundsteuermessbeträge nicht automatisiert selbst ermittelt – jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer musste unter Fristsetzung eine Grundsteuererklärung – auch noch online – per „Elster“ abgegeben.
Leider hat die Finanzverwaltung ihre Hausaufgaben nicht gemacht: Bisher liegen der Gemeinde gerade einmal 90 % der neuen Grundsteuermessbescheide vor.
Dies hat das Finanzministerium aber nicht gehindert, in einem sogenannten Transparenzregister für alle Gemeinden die angeblichen Hebesätze für ein unverändertes Grundsteueraufkommen zu veröffentlichen. Für Ilvesheim sei dies ein Hebesatz zwischen 97 und 107 v.H.
Dies ist nicht nur ein beispielloser Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht, der offenbar die Gemeinderäte unter Druck setzen soll. Die Werte sind auch schlichtweg falsch!
Die Verwaltung hat in einer schlüssigen Berechnung aufgezeigt, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B etwa bei 160 v.H. liegen muss, dass die Grundsteuereinnahmen insgesamt gleichbleiben.
So hat es der Gemeinderat auch einstimmig beschlossen. Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Nutzungen bleibt noch gleich, obwohl eine Erhöhung angezeigt wäre.
Wenn im nächsten Jahr – hoffentlich! – endlich alle neuen Grundsteuermessbescheide vom Land zur Verfügung gestellt wurden, erfolgt eine Überprüfung und eventuell Korrektur.
Für uns Gemeinderäte sind das Vorgehen und die ungenügende Arbeit der Finanzverwaltung sehr ärgerlich. Aber diese ist ja weit weg und den teilweise nur zu berechtigten Ärger der Grundstückseigentümer wird die Verwaltung und werden letztlich auch wir abbekommen.
Bitte denken Sie deshalb daran: Verwaltung und Gemeinderat sind nicht Veranlasser, sondern nur Überbringer der schlechten Nachrichten.
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